Mediation Konfliktmanagement Hintergrundwissen Rahmen und Prinzipien
Die reinste Form des Wahnsinns ist es wohl,
alles beim Alten zu belassen
und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.
Albert Einstein

Wirtschaftsmediation • Rahmen und Prinzipien einer Mediation

Konfliktmanagement. Unser Praxiswissen für Sie. Prinzipien/Rahmen eines Konfliktlösungsverfahrens.

Eine externe Modertion gewährleistet den sicheren Rahmen für eine selbstbestimmte und nachhaltige Konfliktauflösung.

Prinzipien der Mediation Wirtschaftsmediation

  • 1. Freiwillig

  • Das Verfahren ist freiwillig. Jede Partei und auch der Mediator können das Verfahren jederzeit abbrechen, wenn sie der Meinung sind, dass auf einem anderen Weg eine bessere Regelung erreicht werden kann.
  • 2. Vertraulich

  • Es wird Vertraulichkeit vereinbart. Die Parteien und der Mediator verpflichten sich, Informationen, die im Verlauf der Mediation bekannt werden, nicht außerhalb des Mediationsverfahrens zu nutzen. In einem eventuellen Gerichtsprozess steht der Mediator nicht als Zeuge zur Verfügung.
  • 3. Eigenverantwortlich

  • Die Parteien entwickeln die für sie optimale Regelung. Der Mediator liefert keine Lösungen. Er ist für die Strukturierung der Mediation verantwortlich und unterstützt die Medianten dabei, selbständig ihre Lösung zu finden.
    Aufgaben des Mediators.
  • 4. Transparenz

  • Alle wissen zu jedem Zeitpunkt, was im Verfahren passiert. Die Parteien bestimmen selbst, was alle wissen dürfen und welche Informationen aus eventuellen Einzelgesprächen bei den Parteien verbleiben.
  • 5. Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Tatsachen

  • Eine Regelung, die sich in der Realität anschließend bewähren kann, wird von allen Beteiligten nur gefunden werden, wenn alle entscheidungsrelevanten Tatsachen im Verfahren der Mediation vorgelegt werden. Tatsachenbehauptungen müssen unter Umständen durch Dokumente belegt werden. Für Spezialwissen können auch Experten von den Parteien hinzugezogen werden. Auch die Einbeziehung von Anwälten ist möglich.
  • 6. Partizipation

  • Das gesamte Verfahren erfordert die aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Nur so kann letztendlich sichergestellt werden, dass am Ende eine Regelung steht, die von allen getragen wird.
  • 7. Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators

  • Die Mediatoren sind allparteilich. Sie sind keine Beteiligten am Konflikt. Der Mediator unterstützt beide Parteien, eine für sie optimale Regelung zu finden.
  • 8. Ergebnisoffenheit

  • Die Mediation präjudiziert keine Ergebnisse. Wie offen die Regelungsfindung gestaltet wird, hängt von den Parteien ab. Diese bestimmen den Rahmen der Lösungsfindung.
  • 9. Am Ende steht eine gemeinschaftliche Regelung

  • Die Mediation hat die Regelung eines konkreten Problems zum Ziel. Was geregelt werden soll und wie die gemeinsame Lösung aussieht, bestimmen die Beteiligten. 

 

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